AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller, Gast (nachfolgend Kunde genannt) und H.A.N.S | Horizonte ausdehnen – Neues Schaffen (nachfolgend Anbieter genannt).

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Buchung einer Führung / Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des vom Anbieter erstellten Angebotes durch den Kunden zustande. Die Bestätigung kann per Email, Telegram-Nachricht oder Brief erfolgen. Sämtliche Absprachen, Nebenabsprachen und Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie schriftlich mit dem Anbieter vereinbart sind.

Mit Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt.

Der Auftraggeber versichert mit der schriftlichen Angebotsbestätigung, für die von ihm angemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein.

Das Angebot benennt

- den Zeitpunkt, den Treffpunkt für die Gästeführung sowie die Dauer der Führung,

- den zu zahlenden Gesamtpreis sowie

- die Zahlungsweise.


2. Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung durch den Gast hat entsprechend der jeweiligen vereinbarten Zahlungsweise zu erfolgen.


3. Leistungen und Leistungsänderungen

Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Änderungen des Programms können auch durch äußere Umstände (Verkehrssituation, Witterungsbedingungen, Unfälle bzw. Pannen, sonst. Ausnahme-situationen) notwendig werden. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht Anbieter zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Anbieter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzten. Gegebenenfalls wird der Anbieter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.


4. Verspäteter Beginn der Führung

Informiert der Kunde den Anbieter über eine Verspätung, wartet der Anbieter max. 30 Min. am vereinbarten Treffpunkt auf das Eintreffen des Kunden. Bei verspäteter Anreise des Kunden besteht kein Anspruch auf vollständige Erbringung der Leistung. Wird die Leistung dennoch im gegenseitigen Einvernehmen zeitlich vollständig erbracht, kann der Anbieter auf einer prozentualen Erhöhung des Honorars entsprechend der über die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung hinausgehenden Zeit bestehen.

Sollte sich der Anbieter verspäten, kann der Kunde die vollständige Erbringung der Leistung verlangen. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglichsein, kann er eine der entgangenen Leistungszeit entsprechende prozentuale Minderung des Honorars beanspruchen.

 

5. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Anbieter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen.

Dieser beträgt

bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

ab 6 Tage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungspreises,

ab 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen der Gruppe: 100 % des Veranstaltungspreises.

Bei Verspätung der Gruppe / Gäste erlischt nach 30 Minuten grundsätzlich der Anspruch auf die Führung. Die Kosten sind gemäß Buchung zu entrichten.

Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts und der Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bzw. der schriftliche Zugang der vom Kunden gewünschten Umbuchung der Gästeführung beim Anbieter.

Sind durch den Rücktritt oder durch die Umbuchung auch Leistungen Dritter betroffen (z.B. Anmietung eines Busses u. ä.), gelten hinsichtlich dieser Leistungen der Dritten die Rücktritts- bzw. Stornierungsbedingungen dieser Dritter.


5. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

wenn der Kunde oder die Teilnehmer einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

wenn der Kunde oder die Teilnehmer einer Gruppe des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist.

wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

bei Nichterscheinen der Gruppe (siehe Punkt 4)

6. Haftung

Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Teilnahme an den Gästeführungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt de Anbieter nicht die Aufsichtspflicht.

8. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Anbieter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

9. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die

anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Der Kunde erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Coburg.